Landgericht Münster, 2022-08-19, 5 T 686/20

5 T 686/20Kantonsgericht19.08.2022

Regest

Je höher die Insolvenzmasse ist, hier 1.560.973,20 EUR, desto eher ist der damit einhergehende Mehraufwand durch die Staffelvergütung bereits berücksichtigt.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 686/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-19

Aktenzeichen: 5 T 686/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0819.5T686.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil- (Beschwerde-) Kammer

Normen: § 63 InsO; §§ 1,2 InsVV

Leitsätze

Je höher die Insolvenzmasse ist, hier 1.560.973,20 EUR, desto eher ist der damit einhergehende Mehraufwand durch die Staffelvergütung bereits berücksichtigt.

Tenor

Auf die Beschwerde vom 10.11.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 02.11.2020 werden Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung135.629,16 Euro
Auslagen, die der reg. MwSt unterliegen18.376,84 Euro
Zwischensumme154.006,00 Euro
zzgl. 19% MwSt29.261,14 Euro
Endbetrag183.267,14 Euro

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Verfahrenswert: 140.347,31 EUR.

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