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5 T 1570/21•Landgericht Münster, 2022-07-22, 5 T 1570/21
5 T 1570/21Kantonsgericht22.07.2022
Auch bei Bauinsolvenzen hat der Insolvenzverwalter bei Geltendmachung eines Zuschlags wegen "Bauinsolvenz" seine besonders intensive Inanspruchnahme im Einzelfall konkret darzulegen und zu begründen.
Entscheidungsdatum: 2022-07-22
Aktenzeichen: 5 T 1570/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0722.5T1570.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Normen: § 63 InsO; §§ 1, 2 InsVV
Auch bei Bauinsolvenzen hat der Insolvenzverwalter bei Geltendmachung eines Zuschlags wegen "Bauinsolvenz" seine besonders intensive Inanspruchnahme im Einzelfall konkret darzulegen und zu begründen.
Die sofortige Beschwerde vom 30.09.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 15.09.2021 wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.911,86 € festgesetzt.
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