Landgericht Münster, 2022-07-22, 5 T 1570/21

5 T 1570/21Kantonsgericht22.07.2022

Regest

Auch bei Bauinsolvenzen hat der Insolvenzverwalter bei Geltendmachung eines Zuschlags wegen "Bauinsolvenz" seine besonders intensive Inanspruchnahme im Einzelfall konkret darzulegen und zu begründen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 1570/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-22

Aktenzeichen: 5 T 1570/21

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0722.5T1570.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Normen: § 63 InsO; §§ 1, 2 InsVV

Leitsätze

Auch bei Bauinsolvenzen hat der Insolvenzverwalter bei Geltendmachung eines Zuschlags wegen "Bauinsolvenz" seine besonders intensive Inanspruchnahme im Einzelfall konkret darzulegen und zu begründen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde vom 30.09.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 15.09.2021 wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.911,86 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.