Landgericht Münster, 2022-06-09, 2 Ks-30 Js 717/21-3/22

2 Ks-30 Js 717/21-3/22Kantonsgericht09.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 717/21-3/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-09

Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 717/21-3/22

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0609.2KS30JS717.21.3.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des Mordes schuldig.

Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das bei der Tat verwendete Messer wird eingezogen.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 211 Abs. 1 und 2, 74 Abs. 1 StGB

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