Landgericht Münster, 2022-04-25, 2 Ks-30 Js 553/21-14/21

2 Ks-30 Js 553/21-14/21Kantonsgericht25.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 553/21-14/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-25

Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 553/21-14/21

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0425.2KS30JS553.21.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen

Auslagen der Nebenklägerin zu tragen.

Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 StGB

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