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25 O 53/18•Landgericht Münster, 2022-02-21, 25 O 53/18
Entscheidungsdatum: 2022-02-21
Aktenzeichen: 25 O 53/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0221.25O53.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
geschäftlich handelnd zu unterlassen, Düngemittel mit der Handelsbezeichnung X. … als vegan geeignet anzubieten, wenn es tierische Eiweiße enthält.
geschäftlich handelnd zu unterlassen, Düngemittel mit der Handelsbezeichnung X. … mit der Angabe
„X. … ist eine neue Technologie mit rein pflanzlichen, natürlichen Vitalisierungs- und Nährstoffen und rein pflanzlicher Stickstoff“
anzubieten, wenn es tierische Eiweiße enthält.
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