Landgericht Münster, 2022-01-21, 22 KLs-540 Js 2715/21-30/21

22 KLs-540 Js 2715/21-30/21Kantonsgericht21.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 22 KLs-540 Js 2715/21-30/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-21

Aktenzeichen: 22 KLs-540 Js 2715/21-30/21

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0121.22KLS540JS2715.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

I.

Der Angeklagte wird wegen Nachstellung in drei Fällen sowie wegen sexueller Belästigung in fünf Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren

verurteilt.

Die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

II.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die der Nebenklägerin erwachsenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 184i Abs. 1 und Abs. 3, 238 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 4 a.F., 240 Abs. 1 und Abs. 2, 52, 53, 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB

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