Landgericht Münster, 2022-01-17, 25 O 7/21

25 O 7/21Kantonsgericht17.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 25 O 7/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-17

Aktenzeichen: 25 O 7/21

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0117.25O7.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, Rechenschaft zu legen über die von ihm im Zeitraum vom ##.##.2011 bis ##.##.2019 im eigenen Namen getätigten Geschäfte, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck der Y GmbH & Co. KG standen. Hiervon umfasst sind insbesondere Geschäfte, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck der Klägerin standen (unmittelbare Provisionsgeschäfte), sowie solche Geschäfte, die mit Hilfe Dritter getätigt worden sind (mittelbare Provisionsgeschäfte).

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Anspruchs auf Rechenschaftslegung jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 € und im Übrigen nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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