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115 O 130/17•Landgericht Münster, 2021-11-25, 115 O 130/17
115 O 130/17Kantonsgericht25.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-25
Aktenzeichen: 115 O 130/17
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:1125.115O130.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 294.407,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.12.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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