Landgericht Münster, 2021-09-14, 4 O 118/21

4 O 118/21Kantonsgericht14.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 4 O 118/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-14

Aktenzeichen: 4 O 118/21

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0914.4O118.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

wird gegen den Schuldner ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000,00 EUR festgesetzt, sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 50,00 EUR ein Tag Ordnungshaft.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner (§ 891 S. 3 i.V.m. §§ 91 ff. ZPO).

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