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4 O 118/21•Landgericht Münster, 2021-09-14, 4 O 118/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-14
Aktenzeichen: 4 O 118/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0914.4O118.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
wird gegen den Schuldner ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000,00 EUR festgesetzt, sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 50,00 EUR ein Tag Ordnungshaft.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner (§ 891 S. 3 i.V.m. §§ 91 ff. ZPO).
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