Landgericht Münster, 2021-09-09, 8 KLs-540 Js 788/21-13/21

8 KLs-540 Js 788/21-13/21Kantonsgericht09.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 8 KLs-540 Js 788/21-13/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-09

Aktenzeichen: 8 KLs-540 Js 788/21-13/21

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0909.8KLS540JS788.21.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: große Jugendkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in kinderpornografischer Absicht und Drittbesitzverschaffens kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Angewandte Vorschriften: §§ 176 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2 , 176a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB jeweils in der Fassung vom 21.01.2015, §§ 26, 46a Nr. 1, 47 Abs. 2, 49, 53 StGB

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