Landgericht Münster, 2021-07-06, 1 KLs-540 Js 1669/20-14/20

1 KLs-540 Js 1669/20-14/20Kantonsgericht06.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 1 KLs-540 Js 1669/20-14/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-06

Aktenzeichen: 1 KLs-540 Js 1669/20-14/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0706.1KLS540JS1669.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte B1. wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.

Der Angeklagte T. wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.

Der Angeklagte Z1. wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in sechs Fällen sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.

Der Angeklagte Y1. wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren 6 Monaten verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.

Die Angeklagte B2. wird wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Angewendete Vorschriften:

a) bzgl. des Angeklagten B1.: §§ 176a Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3, 52, 53, 66 StGB

b) bzgl. des Angeklagten T.: §§ 176a Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, 52, 53, 66 StGB

c) bzgl. des Angeklagten Z1.: §§ 174 Abs. 1 Nr. 3, 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, 52, 53, 66 StGB

d) bzgl. des Angeklagten Y1.: §§ 176a Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, 52, 53, 66 StGB

e) bzgl. der Angeklagten B2.: §§ 176a Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, 27 StGB

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