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21 KLs-540 Js 3300/20-4/21•Landgericht Münster, 2021-06-28, 21 KLs-540 Js 3300/20-4/21
21 KLs-540 Js 3300/20-4/21Kantonsgericht28.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-28
Aktenzeichen: 21 KLs-540 Js 3300/20-4/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0628.21KLS540JS3300.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen sowie wegen der Verbreitung kinderpornographischer Schriften in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
sechs Jahren drei Monaten
verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
Angewendete Vorschriften:
§§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, 184b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 21, 52, 53, 63, 66, 74 StGB.
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