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11 O 530/20•Landgericht Münster, 2021-05-20, 11 O 530/20
11 O 530/20Kantonsgericht20.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-20
Aktenzeichen: 11 O 530/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0520.11O530.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.446,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.02.2021 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs VW Touran 2.0 TDI mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer WVGZZZ1TZKW###### nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft.
Die Beklagte befindet sich mit der Annahme des oben genannten Fahrzeugs im Annahmeverzug.
Der oben genannte Anspruch ergibt sich aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Beklagten.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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