Landgericht Münster, 2021-05-03, 11 O 302/20

11 O 302/20Kantonsgericht03.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 11 O 302/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-03

Aktenzeichen: 11 O 302/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0503.11O302.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils insgesamt gegen die Klägerin zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % abgewendet werden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % leistet.

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