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11 O 302/20•Landgericht Münster, 2021-05-03, 11 O 302/20
11 O 302/20Kantonsgericht03.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-03
Aktenzeichen: 11 O 302/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0503.11O302.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils insgesamt gegen die Klägerin zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % abgewendet werden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % leistet.
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