Landgericht Münster, 2021-04-19, 15 O 107/19

15 O 107/19Kantonsgericht19.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 15 O 107/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-19

Aktenzeichen: 15 O 107/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0419.15O107.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte bei Nachrüstung der Biogasanlage der Klägerin am Standort R-Straße 00 in 00000 H mit einer Organic-Rankine-Cycle-Anlage (ORC-Anlage) im Sinne von § 8 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG 2004) vom 21.07.2004 (BGBl. I S. 1918) verpflichtet ist, für den gesamten von dieser Biogasanlage erzeugten Strom eine um jeweils weitere zwei Cent pro Kilowattstunde erhöhte Vergütung nach § 8 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG 2004) vom 21.07.2004 (BGBl. I S. 1918) zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.