Landgericht Münster, 2021-04-15, 8 O 345/20

8 O 345/20Kantonsgericht15.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 8 O 345/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-15

Aktenzeichen: 8 O 345/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0415.8O345.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 9.332,11 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.08.2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat das beklagte Land zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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