Landgericht Münster, 2021-03-24, 210 O 81/18

210 O 81/18Kantonsgericht24.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 210 O 81/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-24

Aktenzeichen: 210 O 81/18

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0324.210O81.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 15.750,44 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2018 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 7 % und die Beklagten 93 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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