projekte
5 T 123/21•Landgericht Münster, 2021-03-12, 5 T 123/21
Entscheidungsdatum: 2021-03-12
Aktenzeichen: 5 T 123/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0312.5T123.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 600,00 € festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.