Landgericht Münster, 2021-03-01, 2 Ks 30 Js 324/20-17/20

2 Ks 30 Js 324/20-17/20Kantonsgericht01.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Ks 30 Js 324/20-17/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-01

Aktenzeichen: 2 Ks 30 Js 324/20-17/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0301.2KS30JS324.20.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des Mordes schuldig.

Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen.

Angewendete Vorschriften:

§ 211 Abs. 1 und 2 StGB

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