Landgericht Münster, 2021-02-12, 21 KLs-540 Js 1585/20-9/20

21 KLs-540 Js 1585/20-9/20Kantonsgericht12.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 21 KLs-540 Js 1585/20-9/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-12

Aktenzeichen: 21 KLs-540 Js 1585/20-9/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0212.21KLS540JS1585.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: große Jugendkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen schuldig.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

4 Jahren 3 Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 176 Abs. 1, 176 a Abs. 2 Nr. 1 und 2, 53 StGB

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