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2 Ks-30 Js 151/19-1/20•Landgericht Münster, 2021-02-10, 2 Ks-30 Js 151/19-1/20
2 Ks-30 Js 151/19-1/20Kantonsgericht10.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-10
Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 151/19-1/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0210.2KS30JS151.19.1.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Der Angeklagte ist des Mordes schuldig. Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewandte Vorschriften: § 211 Abs. 1 und 2 StGB
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