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116 O 39/20•Landgericht Münster, 2021-02-10, 116 O 39/20
116 O 39/20Kantonsgericht10.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-10
Aktenzeichen: 116 O 39/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0210.116O39.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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