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2 Ks-30 Js 263/20-15/20•Landgericht Münster, 2020-12-10, 2 Ks-30 Js 263/20-15/20
2 Ks-30 Js 263/20-15/20Kantonsgericht10.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-10
Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 263/20-15/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1210.2KS30JS263.20.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.
Er hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.
Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 StGB
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