Landgericht Münster, 2020-12-10, 2 Ks-30 Js 263/20-15/20

2 Ks-30 Js 263/20-15/20Kantonsgericht10.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 263/20-15/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-10

Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 263/20-15/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1210.2KS30JS263.20.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Er hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.

Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 StGB

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