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11 O 111/20•Landgericht Münster, 2020-11-30, 11 O 111/20
11 O 111/20Kantonsgericht30.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-30
Aktenzeichen: 11 O 111/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1130.11O111.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.054,28 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 23.06.2020 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.
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