Landgericht Münster, 2020-11-27, 21 KLs-540 Js 1620/20-8/20

21 KLs-540 Js 1620/20-8/20Kantonsgericht27.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 21 KLs-540 Js 1620/20-8/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-27

Aktenzeichen: 21 KLs-540 Js 1620/20-8/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1127.21KLS540JS1620.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: große Jugendkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von

drei Jahren drei Monaten

verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen fallen dem Angeklagten zur Last.

Angewendete Vorschriften: §§ 176a Abs. 2 Nrn. 1 und 2, 46a Nr. 1,

46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 52 StGB

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