Landgericht Münster, 2020-11-26, 115 O 109/20

115 O 109/20Kantonsgericht26.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 115 O 109/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-26

Aktenzeichen: 115 O 109/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1126.115O109.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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