Landgericht Münster, 2020-11-12, 212 O 127/18

212 O 127/18Kantonsgericht12.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 212 O 127/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-12

Aktenzeichen: 212 O 127/18

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1112.212O127.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 14 OH 1/15 trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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