Landgericht Münster, 2020-11-11, 210 O 89/19

210 O 89/19Kantonsgericht11.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 210 O 89/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-11

Aktenzeichen: 210 O 89/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1111.210O89.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 12.798,45 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.09.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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