Landgericht Münster, 2020-11-10, 3 S 100/19

3 S 100/19Kantonsgericht10.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 3 S 100/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-10

Aktenzeichen: 3 S 100/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1110.3S100.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil- (Berufungs-) Kammer

Tenor

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.

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