Landgericht Münster, 2020-10-28, 22 KLs-44 Js 472/15-3/20

22 KLs-44 Js 472/15-3/20Kantonsgericht28.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 22 KLs-44 Js 472/15-3/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-28

Aktenzeichen: 22 KLs-44 Js 472/15-3/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1028.22KLS44JS472.15.3.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist der Beihilfe zur Untreue in sieben Fällen schuldig.

Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von

einem Jahr und sechs Monaten

verurteilt.

Von dieser Freiheitsstrafe gelten zwei Monate als vollstreckt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.

Angewendete Vorschriften: §§ 266, 27, 49, 53, 56 StGB

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