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115 O 156/19•Landgericht Münster, 2020-08-25, 115 O 156/19
115 O 156/19Kantonsgericht25.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-25
Aktenzeichen: 115 O 156/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0825.115O156.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 12.423,74 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.12.2019 zu zahlen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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