Landgericht Münster, 2020-08-06, 11 Qs-82 Js 6977/18-42/20

11 Qs-82 Js 6977/18-42/20Kantonsgericht06.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 11 Qs-82 Js 6977/18-42/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-06

Aktenzeichen: 11 Qs-82 Js 6977/18-42/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0806.11QS82JS6977.18.4.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Angeklagten W wird Rechtsanwalt M als Pflichtverteidiger bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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