projekte
11 Qs-82 Js 6977/18-42/20•Landgericht Münster, 2020-08-06, 11 Qs-82 Js 6977/18-42/20
11 Qs-82 Js 6977/18-42/20Kantonsgericht06.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-06
Aktenzeichen: 11 Qs-82 Js 6977/18-42/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0806.11QS82JS6977.18.4.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Angeklagten W wird Rechtsanwalt M als Pflichtverteidiger bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.