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110 O 16/19•Landgericht Münster, 2020-07-15, 110 O 16/19
110 O 16/19Kantonsgericht15.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-15
Aktenzeichen: 110 O 16/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0715.110O16.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 106.435,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 22% und die Beklagte zu 78%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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