Landgericht Münster, 2020-06-03, 5 OH 22/19

5 OH 22/19Kantonsgericht03.06.2020

Regest

Im Anschluss an die Entscheidung des Oberlandesgerichts München – 34 Wx 448/17 - vom 31.10.2018 geht die Kammer davon aus, dass noch nicht errichtete Bauwerke im Rahmen der Wertbestimmung für das Vorkaufsrecht am Erbbaurecht grundsätzlich keine Berücksichtigung finden können. Bei der Wertermittlung kommt aus Billigkeitserwägungen im konkreten Einzelfall ein Zu-schlag für den Wert künftiger Bauwerke auf der Grundlage der prognostizierten Baukosten in Betracht, wenn in dem Vertrag der Erwerber des Erbbaurechts eine Bebauung vertraglich verpflichtend zugesagt hat.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 OH 22/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-03

Aktenzeichen: 5 OH 22/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0603.5OH22.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde)-Kammer

Normen: GNotKG §§ 51 Abs. 1 Satz 2, 49 Abs. 2

Leitsätze

Im Anschluss an die Entscheidung des Oberlandesgerichts München – 34 Wx 448/17 - vom 31.10.2018 geht die Kammer davon aus, dass noch nicht errichtete Bauwerke im Rahmen der Wertbestimmung für das Vorkaufsrecht am Erbbaurecht grundsätzlich keine Berücksichtigung finden können.

Bei der Wertermittlung kommt aus Billigkeitserwägungen im konkreten Einzelfall ein Zu-schlag für den Wert künftiger Bauwerke auf der Grundlage der prognostizierten Baukosten in Betracht, wenn in dem Vertrag der Erwerber des Erbbaurechts eine Bebauung vertraglich verpflichtend zugesagt hat.

Tenor

Die Kostenberechnung wird unter Zurückweisung des Antrags im Übrigen wie folgt abgeändert:

Notarkostenberechnung Nr. 1901471

berechnet gemäß § 19 GNotKG

KV 24102 Pfandfreigabeantrag § 44 Abs. 1 GNotKG 1.387,50 EUR

Geschäftswert: 1.640.998,00 EUR

KV 24102 Prüfung gemäß § 94 Abs. 1 GNotKG erfolgt

Geschäftswert: 3.848.839,20 EUR

KV 22110 Vollzugsgebühr § 112 GNotKG 3.147,50 EUR

Zwischensumme netto 4.535,00 EUR

KV 32014 Umsatzsteuer 19% 861,65 EUR

Zwischensumme brutto 5.396,65 EUR

KV 32015 verauslagte Kosten 75,00 EUR

(Bearbeitungsgebühr der Sparkasse Westmünsterland) .

zu zahlender Betrag 5.471,65 EUR.

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