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5 OH 1/19•Landgericht Münster, 2020-05-18, 5 OH 1/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-18
Aktenzeichen: 5 OH 1/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0518.5OH1.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde)-Kammer
Die vorbezeichnete Kostenberechnung wird aufgehoben.
Das Kostenprüfungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Die Gerichtskosten hat der Beteiligte zu 2 zu tragen. Außergerichtliche Kosten des Beteiligten zu 1 sind ersichtlich nicht angefallen, weshalb es insoweit einer Kostenentscheidung nicht bedarf.
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