Landgericht Münster, 2020-05-18, 5 OH 1/19

5 OH 1/19Kantonsgericht18.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 OH 1/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-18

Aktenzeichen: 5 OH 1/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0518.5OH1.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde)-Kammer

Tenor

Die vorbezeichnete Kostenberechnung wird aufgehoben.

Das Kostenprüfungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Die Gerichtskosten hat der Beteiligte zu 2 zu tragen. Außergerichtliche Kosten des Beteiligten zu 1 sind ersichtlich nicht angefallen, weshalb es insoweit einer Kostenentscheidung nicht bedarf.

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