Landgericht Münster, 2020-04-28, 10 Qs 10/20

10 Qs 10/20Kantonsgericht28.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 10 Qs 10/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-28

Aktenzeichen: 10 Qs 10/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0428.10QS10.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Beschwerdekammer

Tenor

Auf die Beschwerden der Beschuldigten vom 02.03.2020 (D) bzw. 03.03.2020 (A) wird festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Borken vom 05.02.2020, Az. 10 OWi 7/20, rechtswidrig ist.

Der Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Borken vom 05.02.2020, Az. 10 OWi 7/20, wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der den Beschuldigten darin erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.