Landgericht Münster, 2020-03-09, 8 O 272/19

8 O 272/19Kantonsgericht09.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 8 O 272/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-09

Aktenzeichen: 8 O 272/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0309.8O272.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der nach dem Urteil vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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