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8 O 371/17•Landgericht Münster, 2020-01-09, 8 O 371/17
Entscheidungsdatum: 2020-01-09
Aktenzeichen: 8 O 371/17
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0109.8O371.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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