Landgericht Münster, 2020-01-09, 8 O 371/17

8 O 371/17Kantonsgericht09.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 8 O 371/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-09

Aktenzeichen: 8 O 371/17

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0109.8O371.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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