5 T 286/19•Landgericht Münster, 2019-09-23, 5 T 286/19
Landgericht Münster, 2019-09-23, 5 T 286/19
5 T 286/19Kantonsgericht23.09.2019
Regest
Je größer die Insolvenzmasse ist (hier: 1.085.016,87 EUR), desto eher ist der Mehraufwand von der Staffelvergütung bereits umfasst.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 286/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-23
Aktenzeichen: 5 T 286/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0923.5T286.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: § 63 Abs. 1 InsO, §§ 1,2,3 InsVV
Leitsätze
Je größer die Insolvenzmasse ist (hier: 1.085.016,87 EUR), desto eher ist der Mehraufwand von der Staffelvergütung bereits umfasst.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 29.422,97 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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