Landgericht Münster, 2019-09-23, 5 T 286/19

5 T 286/19Kantonsgericht23.09.2019

Regest

Je größer die Insolvenzmasse ist (hier: 1.085.016,87 EUR), desto eher ist der Mehraufwand von der Staffelvergütung bereits umfasst.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 286/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-23

Aktenzeichen: 5 T 286/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0923.5T286.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Normen: § 63 Abs. 1 InsO, §§ 1,2,3 InsVV

Leitsätze

Je größer die Insolvenzmasse ist (hier: 1.085.016,87 EUR), desto eher ist der Mehraufwand von der Staffelvergütung bereits umfasst.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 29.422,97 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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