10 Qs-92 Js 7063/18-23/19•Landgericht Münster, 2019-08-05, 10 Qs-92 Js 7063/18-23/19
Landgericht Münster, 2019-08-05, 10 Qs-92 Js 7063/18-23/19
10 Qs-92 Js 7063/18-23/19Kantonsgericht05.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 10 Qs-92 Js 7063/18-23/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-05
Aktenzeichen: 10 Qs-92 Js 7063/18-23/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0805.10QS92JS7063.18.2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Angeklagten vom 23.05.2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Borken vom 22.05.2019 aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt V als Pflichtverteidiger bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten hieraus erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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