Landgericht Münster, 2019-08-05, 10 Qs-92 Js 7063/18-23/19

10 Qs-92 Js 7063/18-23/19Kantonsgericht05.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 10 Qs-92 Js 7063/18-23/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-05

Aktenzeichen: 10 Qs-92 Js 7063/18-23/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0805.10QS92JS7063.18.2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Beschwerdekammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Angeklagten vom 23.05.2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Borken vom 22.05.2019 aufgehoben.

Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt V als Pflichtverteidiger bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten hieraus erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.