2 O 200/19•Landgericht Münster, 2019-07-04, 2 O 200/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 O 200/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-04
Aktenzeichen: 2 O 200/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0704.2O200.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 28.486,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger diejenigen leistungsrechtlichen und nicht anderweitig erstatteten Aufwendungen zu ersetzen, die ihm als Folge der Verletzung des Herrn F, G-Straße ##, 59302 Oelde (geboren ##.##.1965) aus dem Verkehrsunfall vom ##.##.1998 im Kreuzungsbereich Ortsteil D, Kreuzung K 7 (S-Straße/T-Straße) entstanden sind oder noch entstehen werden, soweit sie nicht mit dem Klageantrag zu 1) verfolgt werden.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 865,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2018 zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.