1 KLs-30 Js 123/18-22/18•Landgericht Münster, 2019-01-21, 1 KLs-30 Js 123/18-22/18
Landgericht Münster, 2019-01-21, 1 KLs-30 Js 123/18-22/18
1 KLs-30 Js 123/18-22/18Kantonsgericht21.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 1 KLs-30 Js 123/18-22/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-21
Aktenzeichen: 1 KLs-30 Js 123/18-22/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0121.1KLS30JS123.18.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer – Jugendkammer
Tenor
Der Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt, freigesprochen.
Von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag wird abgesehen.
Die Adhäsionskläger tragen die gerichtlichen Auslagen im Adhäsionsverfahren und die dem Angeklagten im Adhäsionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.
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