Landgericht Münster, 2019-01-21, 1 KLs-30 Js 123/18-22/18

1 KLs-30 Js 123/18-22/18Kantonsgericht21.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 1 KLs-30 Js 123/18-22/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-21

Aktenzeichen: 1 KLs-30 Js 123/18-22/18

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0121.1KLS30JS123.18.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer – Jugendkammer

Tenor

Der Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt, freigesprochen.

Von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag wird abgesehen.

Die Adhäsionskläger tragen die gerichtlichen Auslagen im Adhäsionsverfahren und die dem Angeklagten im Adhäsionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.

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