Landgericht Münster, 2018-11-30, 8 O 207/18

8 O 207/18Kantonsgericht30.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 8 O 207/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-30

Aktenzeichen: 8 O 207/18

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:1130.8O207.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.791,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2018 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs der Marke Audi vom Typ A3 1.6 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) (Nr. entfernt ) nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der vorgenannten Zug-um-Zug-Leistung in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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