25 O 106/18•Landgericht Münster, 2018-11-27, 25 O 106/18
Landgericht Münster, 2018-11-27, 25 O 106/18
25 O 106/18Kantonsgericht27.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 25 O 106/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-27
Aktenzeichen: 25 O 106/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:1127.25O106.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
I. Die Verfügungsbeklagte hat es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,
Zahnarztpraxen die nachfolgen abgebildete Patienteninformation zum Aushang in ihrer Praxis und/oder Abgabe an den Patienten zur Verfügung zu stellen:
II. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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