Landgericht Münster, 2018-10-24, 21 O 53/17

21 O 53/17Kantonsgericht24.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 21 O 53/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-24

Aktenzeichen: 21 O 53/17

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:1024.21O53.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage des Beklagten wird der Kläger verurteilt,

a) an den Beklagten 9.389,85 € (neuntausenddreihundertneunundachtzig 85/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 8.639,85 € seit dem 24.08.2017 und aus 750,00 € seit dem 22.01.2018 zu zahlen,

b) an den Beklagten ferner 18.137,07 € (achtzehntausendeinhundertsiebenunddreißig 7/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.03.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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