2 Ks-30 Js 2/18-4/18•Landgericht Münster, 2018-10-10, 2 Ks-30 Js 2/18-4/18
Landgericht Münster, 2018-10-10, 2 Ks-30 Js 2/18-4/18
2 Ks-30 Js 2/18-4/18Kantonsgericht10.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 2/18-4/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-10
Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 2/18-4/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:1010.2KS30JS2.18.4.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Die sichergestellten 14.800,00 Euro werden eingezogen.
Angewendete Vorschriften: §§ 211, 249, 251, 52, 73 StGB
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