Landgericht Münster, 2017-07-13, 024 S 2/16

024 S 2/16Kantonsgericht13.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 024 S 2/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-13

Aktenzeichen: 024 S 2/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0713.024S2.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Tecklenburg vom 07.12.2016 (Az. 5 C 52/16) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil bleibt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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