02 O 165/16•Landgericht Münster, 2017-06-28, 02 O 165/16
Landgericht Münster, 2017-06-28, 02 O 165/16
02 O 165/16Kantonsgericht28.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 02 O 165/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-28
Aktenzeichen: 02 O 165/16
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0628.02O165.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 38.316,10 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.11.2015 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Sharan Highline BlueMotion, FIN #################.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen i.H.v. 4 % aus 49.142,36 € seit dem 19.03.2015 bis zum 24.11.2015 zu bezahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Rücknahme des im Klageantrag zu Ziffer 1. genannten PKW im Annahmeverzug befinden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 22 %, die Beklagten gesamtschuldnerisch 78 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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