Landgericht Münster, 2017-06-21, 26 O 73/16

26 O 73/16Kantonsgericht21.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 26 O 73/16 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-21

Aktenzeichen: 26 O 73/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0621.26O73.16.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug zu erteilen, der

unter besonderer Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte in klarer

und übersichtlicher Weise Auskunft über sämtliche vom 01.06.2013 bis

zum Schluss der mündlichen Verhandlung eingetretenen

provisionsrelevanten Umstände zu allen vom Kläger eingereichten, betreu-

ten und/oder zumindest mitursächlich zustande gebrachten Versiche-

rungs-, Finanzdienstleistungs- und Bauspar- und sonstigen Anträgen und

Geschäften gibt:

a. Name und Anschrift des Versicherungsnehmers/Kunden

b. Versicherungs-/Vertragsnummer

c. Art und Inhalt des (Versicherungs-)Antrages

  • Vermittler

  • Datum

  • Sparte

  • Versicherungs-/Vertragsbeginn

  • im Falle der Nichtpolicierung: Gründe hierfür

d. bei Widerruf:

  • Datum des Widerrufseingangs beim Produktgeber

e. Art und Inhalt des (Versicherungs-)Vertrages

  • Policierungsdatum

  • Sparte

  • Tarif

  • versicherte Person

  • Eintrittsalter der vP

  • provisionsrelevante Sondervereinbarungen/-tatbestände

  • Versicherungs-/Vertragsbeginn

  • Laufzeit

  • bei Abweichungen zum Antrag: Gründe hierfür

f. Prämie

  • Zahlungsweise

  • Höhe je Zahlungsperiode

  • Tarifbeitrag

  • Ratenzahlungszuschläge

  • Risikozuschläge

  • Versicherungsteuer

  • Zusatztarifbeiträge

  • Fälligkeit

  • Eingangsdatum der Prämienzahlungen beim Produktgeber

g. bei Policierung durch Dritte: Höhe und Eingang der Provision vom Produktgeber bei der Beklagten

h. bei Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz und der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Beitragszahlungsdauer

  • Beginn der Abrufphase

  • Wertungssumme

  • Jahrestarifbeitrag

  • Nebengebühren

i. bei Verträgen mit flexibler Abrufphase zusätzlich:

  • Wertungsbeitrag zu Beginn der Abrufphase

j. bei Verträgen mit Dynamisierung zusätzlich:

  • Erhöhung der Versicherungssumme

  • Zeitpunkt der Erhöhung der Versicherungssumme

  • Erhöhung der Jahresprämie

  • bei Widerspruch: Datum des Widerspruchs und Eingangsdatum

k. bei Lebens-/Rentenversicherungsverträgen zusätzlich:

  • Eintrittsalter der versicherten Person

  • Bewertungssumme

l. bei Investmentfonds zusätzlich:

  • Beitragssumme und Einheiten

  • Einmalanlage oder Anlageplan

  • Beginn und Dauer der Beitragszahlung

  • Höhe und Datum der Zahlungseingänge

m. im Falle von provisionsrelevanten Änderungen:

  • Datum der Änderung

  • Art der Änderung

  • Gründe für die Änderung

n. im Falle von Stornierungen:

  • Datum der Stornierung

  • Höhe und Rückzahlungsdatum von Provisionen von der Beklagten an den Produktgeber

  • Gründe der Stornierung

  • abgeschlossene Ersatzverträge über dasselbe Risiko

  • Art und Datum der Beitreibungsmaßnahmen

  • Datum der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen

  • Datum und Erfolg der Zwangsvollstreckung im Lebens- und Rentenversicherungsbereich:

  • Art der ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen einschließlich des Namens des Bearbeiters, Besuchsdatum

und Gründe für ausgebliebenen Erfolg bzw.

  • Datum der Versendung und wesentlicher Inhalt versandter Mahnschreiben

  • Höhe des Rückkaufswerts.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

7.500,00 € vorläufig vollstreckbar.

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