Landgericht Münster, 2016-12-12, 02 O 114/16

02 O 114/16Kantonsgericht12.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 02 O 114/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-12

Aktenzeichen: 02 O 114/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:1212.02O114.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Wohnplatz in dem Zimmer ### im Wohnbereich des Altenwohnheims Papst Johannes Paul Stift, Clumer Straße 16, 48157 Münster zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 43.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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